Simson Mopeds - Re-Importe gleichgestellt
Verfasst: Sa 15. Aug 2026, 11:00
Mit Tempo 60 unterwegs: Das soll jetzt auch für Simson-Mopeds gelten, die aus dem Ausland bezogen wurden. In einem Schreiben an die Länder spricht sich das Bundesverkehrsministerium dafür aus, reimportierte Mopeds aus einstiger DDR-Produktion den ursprünglich in der DDR zugelassenen Fahrzeugen gleichzustellen.
Damit wäre eine Ungleichbehandlung geklärt, die viele Fans der einst in Suhl produzierten Kultmarke seit Jahren umtreibt. Denn im Gegensatz zu Schwalbe, Sperber, Star oder S50/51, die in der DDR angemeldet wurden, ist für reimportierte Simson-Modelle trotz identischer Bauweise die Geschwindigkeit auf 45 Kilometer pro Stunde gedrosselt – so wie bei anderen Mopeds auch.
Die Ausnahme für Simson-Modelle, die bis zum 28. Februar 1992 in den Verkehr kamen, geht auf eine ausdrückliche Regelung im Einigungsvertrag zurück. Bislang war die Rechtsauffassung unklar, ob sie auch für Fahrzeuge gelten kann, die aus der DDR ins Ausland exportiert und von dort zurückgekauft wurden. Im Bundesverkehrsministerium sei man zu dem Schluss gekommen, dass eine solche Gleichstellung juristisch korrekt und konform mit EU-Recht sei, erklärt der Thüringer CDU-Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium Christian Hirte (CDU) auf Anfrage. Der Wortlaut des Einigungsvertrags begrenze den Bestandsschutz nicht ausdrücklich auf das Gebiet der DDR oder der Bundesrepublik, wird die Entscheidung begründet.
Die Empfehlung sei Ergebnis einer gründlichen juristischen Bewertung, sagt Hirte und verweist auf die Voraussetzung für die Gleichstellung: den Nachweis, dass die reimportierten Modelle den technischen Anforderungen der in der DDR zugelassenen Simson-Mopeds entsprechen. Das kann im Rahmen eines technischen Gutachtens erfolgen.
In der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag ist man froh über die Botschaft aus Berlin. „Das ist ein Erfolg für die Simson-Fahrer und ein Erfolg für Thüringen“, kommentiert ihr Sprecher für Infrastruktur, Niklas Waßmann, die Entscheidung. „Der Bund schafft jetzt rechtliche Klarheit, für die wir uns eingesetzt haben“, sagt der Politiker und sieht darin auch ein wichtiges Signal für die Simson-Kultur im Land.
Die Simson sei ein Stück Thüringen auf zwei Rädern und gerade im ländlichen Bereich nicht nur Liebhaberstück, sondern praktische Mobilität. Die Gleichstellung könne jetzt auch den Preisdruck auf dem Markt mindern und Simson-Fahren für junge Menschen wieder erleichtern.
Jetzt müsse die Entscheidung einheitlich und unbürokratisch in Thüringen angewendet werden, fordert Waßmann. Die Simson-Fahrer brauchten keine neue Auslegungsdebatte von Landkreis zu Landkreis, sondern klare Kriterien und einfache Verfahren.
Damit wäre eine Ungleichbehandlung geklärt, die viele Fans der einst in Suhl produzierten Kultmarke seit Jahren umtreibt. Denn im Gegensatz zu Schwalbe, Sperber, Star oder S50/51, die in der DDR angemeldet wurden, ist für reimportierte Simson-Modelle trotz identischer Bauweise die Geschwindigkeit auf 45 Kilometer pro Stunde gedrosselt – so wie bei anderen Mopeds auch.
Die Ausnahme für Simson-Modelle, die bis zum 28. Februar 1992 in den Verkehr kamen, geht auf eine ausdrückliche Regelung im Einigungsvertrag zurück. Bislang war die Rechtsauffassung unklar, ob sie auch für Fahrzeuge gelten kann, die aus der DDR ins Ausland exportiert und von dort zurückgekauft wurden. Im Bundesverkehrsministerium sei man zu dem Schluss gekommen, dass eine solche Gleichstellung juristisch korrekt und konform mit EU-Recht sei, erklärt der Thüringer CDU-Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium Christian Hirte (CDU) auf Anfrage. Der Wortlaut des Einigungsvertrags begrenze den Bestandsschutz nicht ausdrücklich auf das Gebiet der DDR oder der Bundesrepublik, wird die Entscheidung begründet.
Die Empfehlung sei Ergebnis einer gründlichen juristischen Bewertung, sagt Hirte und verweist auf die Voraussetzung für die Gleichstellung: den Nachweis, dass die reimportierten Modelle den technischen Anforderungen der in der DDR zugelassenen Simson-Mopeds entsprechen. Das kann im Rahmen eines technischen Gutachtens erfolgen.
In der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag ist man froh über die Botschaft aus Berlin. „Das ist ein Erfolg für die Simson-Fahrer und ein Erfolg für Thüringen“, kommentiert ihr Sprecher für Infrastruktur, Niklas Waßmann, die Entscheidung. „Der Bund schafft jetzt rechtliche Klarheit, für die wir uns eingesetzt haben“, sagt der Politiker und sieht darin auch ein wichtiges Signal für die Simson-Kultur im Land.
Die Simson sei ein Stück Thüringen auf zwei Rädern und gerade im ländlichen Bereich nicht nur Liebhaberstück, sondern praktische Mobilität. Die Gleichstellung könne jetzt auch den Preisdruck auf dem Markt mindern und Simson-Fahren für junge Menschen wieder erleichtern.
Jetzt müsse die Entscheidung einheitlich und unbürokratisch in Thüringen angewendet werden, fordert Waßmann. Die Simson-Fahrer brauchten keine neue Auslegungsdebatte von Landkreis zu Landkreis, sondern klare Kriterien und einfache Verfahren.