Ich will euch nicht vorenthalten, wie es dann mit der Zulassung und der vorhergehenden Hauptuntersuchung gelaufen ist.
Ab Werk hatte meine Feldküche eine Einleiter-Luftbremse. So war es in der DDR üblich, so war es in der heutigen Zeit nicht mehr üblich. In der Hoffnung, dass ich das Anhängsel gänzlich ohne Bremse ziehen darf, habe ich dann in einer kleinen Aktion die Rudimente der nicht mehr vollständigen Bremse weiter zurück gebaut. Bis auf den Mechanismus der Feststellbremse, die ich nach wie vor ganz praktisch finde, ist alles andere ausgebaut worden.
Natürlich hatte ich mir über den Winter einige Informationen beschafft, die es mir einfach machen sollten, eine Zulassung zu bekommen. Dann hieß zunächst einmal wiegen ...
Trotz einiger nicht mitgeführter Ausrüstungen, wie sämtliches Kochzubehör und Ersatzrad, zeigte die Waage 1260kg an. Nun war das Ziel gesetzt, den Anhänger auf 1500kg "ungebremst" zuzulassen.
Der Termin beim TÜV-Mann rückte näher, und ich wurde (natürlich) enttäuscht. Ich hätte doch wissen müssen, dass ungebremst maximal 750kg zulässig sind. Sagte der sachverständige Prüfingenieur!
Damit hatte ich nicht gerechnet. Waren mir doch einige lebende Beispiele mit ähnlicher Situation bekannt. "Wenn andere hier Fehler machen, muss ich das nicht auch tun" - so die Worte beim TÜV. Womit ich nicht rechnen konnte, dass mich der Herr in der Woche drauf anrief und mir die Lösung präsentierte. Es gibt eine Ausnahme nach §41 StVZO, wonach bei Fahrzeugen mit Erstzulassung vor 1994 ein maximal ungebremstes zGG von 3000kg möglich ist. Natürlich mit entsprechend geeignetem Zuggerät. Über die Eignung meines W50 schreibe ich nichts!
Und so kam es dann:
Die Zuteilung der Kennzeichentafel beim Straßenverkehrsamt könnte man auch in einer separaten Geschichte erzählen. Die erste Ausfahrt konnte jedenfalls beginnen ..

"Wer sein Auto zu wichtig nimmt, macht es zum Laster." - Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger